Gefährliche Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Sie sind insbesondere ausbruchssicher unterzubringen.
Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen gefährlichen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie als Aufsichtsperson geeignet, insbesondere zuverlässig im Sinne des § 16 Absatz 1 sind.
Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung
einen Maulkorb tragen, der ein Beißen verhindert,
an einer geeigneten, insbesondere reißfesten Leine geführt werden, die in den in § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummern 3 und 4 genannten Fällen nicht länger als 2 m sein darf und
ein geeignetes Halsband oder Brustgeschirr tragen.
Im eingefriedeten Besitztum Dritter dürfen Hunde nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts ohne Maulkorb und Leine geführt werden.
Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund sicher an der Leine zu halten.
Mehrere gefährliche Hunde dürfen nicht von einer Person gleichzeitig geführt werden.
Regelungen über das Verbot der Mitnahme von Hunden in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Dies gilt insbesondere für die Mitnahmeverbote nach
der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
dem Landeswaldgesetz,
den auf Grund von § 10 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit §§ 22 und 23 des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit sie Mitnahmeverbote enthalten,
der Bestattungsverordnung und
dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
in der jeweils geltenden Fassung.
Wer einen gefährlichen Hund hält, hat dies an jedem Zugang des eingefriedeten Besitztums oder seiner Wohnung durch ein geeignetes Warnschild deutlich kenntlich zu machen, das eindeutig auf die Haltung eines gefährlichen Hundes hinweist.