17

§ 17 LaplaG

Kosten für Zielabweichungsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfungen

1

Für die Durchführung von Zielabweichungsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfungen werden gegenüber dem Träger des Vorhabens Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002), erhoben.

2

Satz 1 gilt auch für vom Träger des Vorhabens veranlasste Verfahrenseinstellungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LaplaG

Landesplanungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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