164

§ 164 BRAO

Besondere Voraussetzung für die Zulassung

Bei dem Bundesgerichtshof kann als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wird.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

DE Bund
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