Anerkannte Tagesbildungsstätten haben eine Bezeichnung zu führen, die eine Verwechslung mit Förderschulen ausschließt.
Aus der Bezeichnung muss hervorgehen, dass es sich um eine Tagesbildungsstätte handelt.
Ein Zusatz, der auf die Anerkennung als Tagesbildungsstätte hinweist, ist zulässig.