16

§ 16 NKomVG

Stadt Göttingen

(1)

Die Stadt Göttingen gehört dem Landkreis Göttingen an.

(2)

Die für kreisfreie Städte geltenden Vorschriften sind auf die Stadt Göttingen anzuwenden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NKomVG

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

NI Niedersachsen
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