Beantragen mehrere Antragsteller die Zulassung für eine von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ausgeschriebene terrestrische Übertragungskapazität, richtet sich die Vergabe nach folgenden Auswahlgrundsätzen:
Stärkung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt,
Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt und Verbreitung von Sendungen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 mit lokalem oder mit regionalem Bezug,
Beantragung der Zulassung für die höchstmögliche Zulassungszeit und
voraussichtliche Nachfrage der Rundfunkteilnehmer.