16

§ 16 LPlG

Unterrichtung des Landtags

Die Landesregierung erstattet in einem Abstand von fünf Jahren, gerechnet ab dem Jahr 1998, dem Landtag einen Bericht über

1.

auf die räumliche Entwicklung des Landes einwirkende Tatsachen und Entwicklungstendenzen,

2.

zur räumlichen Entwicklung durchgeführte Maßnahmen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LPlG

Landesplanungsgesetz

RP Rheinland-Pfalz
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