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§ 16 LBesG NRW

Anpassung der Besoldung

Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LBesG NRW

Landesbesoldungsgesetz

NW Nordrhein-Westfalen
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