§ 15a

§ 15a LBG

Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 13b Absatz 1 bis 6 und des § 17 keine Anwendung.

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LBG

Landesbeamtengesetz

BB Brandenburg
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