154

§ 154 SGB 3

Berechnung und Leistung

1

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet.

2

Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

DE Bund
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