152

§ 152 BremPolG

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1)

[nicht dargestellt]

(2)

[nicht dargestellt]

(3)

§ 81 Absatz 6 tritt mit Ablauf des 6. Mai 2023 außer Kraft.

(4)

§ 35 Absatz 1 Nummer 5 bis 9, Absatz 2 Satz 6 bis 8, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Nummer 4, Variante 1 und 2 sowie §§ 42 bis 45 treten mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.

(5)

§ 52 Absatz 4 Satz 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

(6)

§ 32 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Satz 11 und 12 sowie § 151 Nummer 3 treten mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

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