150

§ 150 TKG

Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

1

Genehmigungen für Bauarbeiten, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind, sind innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags zu erteilen oder abzulehnen.

2

Die Frist kann um einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

3

Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

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TKG

Telekommunikationsgesetz

DE Bund
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