15

§ 15 SGB 3

Ausbildung- und Arbeitsuchende

1

Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen.

2

Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen.

3

Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

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SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

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