15

§ 15 NHG

Selbstverwaltung

1

Die Hochschule ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.

2

Sie regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung und anderen Ordnungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NHG

Niedersächsisches Hochschulgesetz

NI Niedersachsen
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