15

§ 15 JArbSchG

Fünf-Tage-Woche

1

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden.

2

Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

DE Bund
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