Für die vor dem 1. September 2021 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist Teil 3 in der bis zum 31. August 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Überschrift zu Teil 4, § 28 Überschrift und Absatz 1 und § 41 Überschrift und Absatz 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2016 (GV. NRW. S. 485), in Kraft getreten am 1. Juli 2016.