143

§ 143 UrhG

Inkrafttreten

(1)

Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2)

Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.

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UrhG

Urheberrechtsgesetz

DE Bund
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