14

§ 14 StVG

Verjährung

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StVG

Straßenverkehrsgesetz

DE Bund
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