Jede Änderung eines Jagdpachtvertrages ist der unteren Jagdbehörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. § 12 Abs. 1 bis 3 des Bundesjagdgesetzes findet Anwendung.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
LJG NRW
Bekanntmachung der Neufassung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.