136

§ 136 SGB 6

Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

1

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist für Leistungen zuständig, wenn ein Beitrag auf Grund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist.

2

In diesen Fällen führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Versicherung durch.

3

Dies gilt auch bei Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 6

Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung

DE Bund
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