133

§ 133 SchulG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht (Fn 33)

(1)
1

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2005 in Kraft.

2

Abweichend von Satz 1 treten die §§ 105 bis 115 am 1. Januar 2006 in Kraft.

(2)

Die in den §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 46 Abs. 2 Satz 2, 52, 93 Abs. 2, 96 Abs. 5, 97 Abs. 4 und 115 Abs. 1 und 2 erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen sowie die §§ 34 Abs. 6, 92 Abs. 1 Satz 2 und 132 Abs. 9 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(3)
1

§ 132a tritt am 31. Juli 2031 außer Kraft.

2

Die Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

3

Das Ministerium berichtet dem Landtag darüber bis zum 31. Juli 2030.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SchulG

Schulgesetz NRW

NW Nordrhein-Westfalen
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.