Landesbehörden des Polizeivollzugsdienstes sind:
die Polizei Bremen
das Landeskriminalamt,
der Senator für Inneres und Sport, soweit er Aufgaben nach § 135 wahrnimmt.
Die Wasserschutzpolizei und die Bereitschaftspolizei sind Teil der Polizei Bremen.
Örtlicher Zuständigkeitsbereich der Polizei Bremen und des Senators für Inneres und Sport, soweit er Aufgaben nach § 135 wahrnimmt, ist das Gebiet des Landes Bremen, soweit § 136 Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
Örtlicher Zuständigkeitsbereich des Landeskriminalamts ist das Gebiet des Landes Bremen.