13

§ 13 TierSchHuV

Anwendungsbestimmungen

(1)
2

Bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt sind die am 30. November 2021 geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

(2)
2

Bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt ist die am 30. November 2021 geltende Vorschrift weiter anzuwenden.

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TierSchHuV

Tierschutz-Hundeverordnung

DE Bund
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