13

§ 13 TVG

Inkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.

(3)

§ 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

TVG

Tarifvertragsgesetz

DE Bund
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