13

§ 13 SBG

Laufbahnen des einfachen Dienstes

Für die Laufbahnen des einfachen Dienstes sind mindestens zu fordern

1.

der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,

2.

ein Vorbereitungsdienst von sechs Monaten oder eine nach näherer Bestimmung der Laufbahnvorschriften als gleichwertig anerkannte Befähigung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SBG

Saarländisches Beamtengesetz

SL Saarland
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