Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003 in Kraft.
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Gleichzeitig tritt das Juristenausbildungsgesetz in der Fassung vom 18. Mai 1971 (GBl. S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Dezember 1999 (GBl. S. 517), außer Kraft.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
JAG
Juristenausbildungsgesetz
Baden-Württemberg
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