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§ 13 GerStrukGAG MV

Normenkontrollverfahren

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet in Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auch über die Gültigkeit einer im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift; in diesen Fällen entscheidet das Oberverwaltungsgericht in der Besetzung von fünf Richtern.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GerStrukGAG MV

Gesetz zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes

MV Mecklenburg-Vorpommern
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