Im Interesse der einheitlichen Förderung der Kinder soll die Konzeption für eine Tageseinrichtung und deren Umsetzung zwischen den Fachkräften der Tageseinrichtung und den Eltern mit dem Ziel einer gegenseitigen Verständigung erörtert werden.
Die Eltern haben das Recht, vom Träger und von den Fachkräften einer Tageseinrichtung Auskunft über alle für die Betreuung und Förderung der Kinder wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu verlangen.
Sie sollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Durchführung der Aufgaben der Tageseinrichtung beteiligen.
Die Eltern der Kinder einer Tageseinrichtung bilden die Elternversammlung.
Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat der Tageseinrichtung.
Der gewählte Elternbeirat einer Tageseinrichtung unterstützt die Wahrnehmung der Aufgaben der Einrichtung.
Arten und Formen der notwendigen Elternmitwirkung sollen für Tageseinrichtungen der gemeinnützigen Elternvereine im Rahmen der jeweiligen Vereinssatzungen geregelt werden.
Auch für Spielkreise können andere geeignete Regelungen der Elternmitwirkung getroffen werden.
Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen eines Trägers wählen die Gesamtelternvertretung.
Die Gesamtelternvertretungen in einer Stadtgemeinde bilden eine Arbeitsgemeinschaft.
In diese Arbeitsgemeinschaften sollen auch gewählte Vertreter der gemeinnützigen Elternvereine entsandt werden.
Das Nähere über die Bildung, die Aufgaben und die Funktionsweise der Elterngremien regeln die Stadtgemeinden, soweit freie Träger betroffen sind, in Abstimmung mit diesen.