126

§ 126 BTGO 2025

Abweichungen von dieser Geschäftsordnung

Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BTGO 2025

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

DE Bund
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