124

§ 124 FamFG

Antrag

1

Das Verfahren in Ehesachen wird durch Einreichung einer Antragsschrift anhängig.

2

Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Klageschrift gelten entsprechend.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE Bund
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