122

§ 122 EStG

Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

1

Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

2

Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EStG

Einkommensteuergesetz

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.