Die Mitglieder des Umlegungsausschusses werden vor ihrer Dienstleistung von
der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Gemeinde zur gewissenhaften
Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Beachtung der Schweigepflicht verpflichtet.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
NRWDVBauGB
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
Nordrhein-Westfalen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.