Das für Inneres zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 13. Juli 1982 (GV. NW. S. 474). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Änderungsgesetzen. Die Bekanntmachung enthält die vom 22. Juli 1997 an geltende Fassung des Gesetzes. Abweichend davon tritt § 35 Abs. 4 Satz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft; bis dahin gilt § 35 Abs. 5, soweit er die Datenweitergabe nach Absatz 4 betrifft, in der bisherigen Fassung fort. § 44 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 263); in Kraft getreten am 23. April 2005.