12

§ 12 MG NRW

Verwaltungsvorschriften

1

Das für Inneres zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.

2

§§ 40-43

(aufgehoben)

§ 44

Inkrafttreten

(aufgehoben)

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MG NRW

Meldegesetz NRW

NW Nordrhein-Westfalen
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