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§ 12 LadenschlussG

Ausnahmen im öffentlichen Interesse

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz kann in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen, wenn diese Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend notwendig werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LadenschlussG

Bremisches Ladenschlussgesetz

HB Bremen
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