12

§ 12 BerlHZG

Auswahl bei Ranggleichheit

1

Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Vorabquoten oder der Hauptquoten haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen.

2

Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BerlHZG

Berliner Hochschulzulassungsgesetz

BE Berlin
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