Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
(2)
(weggefallen)
(3)
Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GastG
Gaststättengesetz
Bund
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