12

§ 12 BTGO 2025

Stellenanteile der Fraktionen

1

Die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen.

2

Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Bundestag vorzunehmen hat, angewandt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BTGO 2025

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

DE Bund
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