114

§ 114 BerlHG

Nebenberuflich tätiges Personal

Das nebenberuflich tätige Personal mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben besteht aus den

1.

Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,

2.

außerplanmäßigen Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen,

3.

Lehrbeauftragten und

4.

studentischen Beschäftigten.

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BerlHG

Berliner Hochschulgesetz

BE Berlin
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