Für Menschen mit Behinderungen können erbracht werden
allgemeine Leistungen sowie
besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzende Leistungen.
Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht, soweit nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann.