Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Frist von mindestens einem Monat zu laden.
In dringenden Fällen kann die Präsidentin die Frist abkürzen.
In der mündlichen Verhandlung tragen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes die vom Plenum beschlossene Amtstracht.