11

§ 11 BGebG

Gebührenarten

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

1.

durch feste Sätze (Festgebühren),

2.

nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder

3.

durch Rahmensätze (Rahmengebühren).

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BGebG

Bundesgebührengesetz

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.