11

§ 11 ArbnErfG

Vergütungsrichtlinien

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ArbnErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

DE Bund
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