107

§ 107 SBG

Unabhängigkeit der Mitglieder

1

Die Mitglieder des Landespersonalausschusses sind nicht an Weisungen gebunden und nur dem Gesetz unterworfen.

2

Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt oder bevorzugt werden.

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SBG

Saarländisches Beamtengesetz

SL Saarland
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