10

§ 10 VwVfG M-V

Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

1

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.

2

Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VwVfG M-V

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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