Gemeinden können zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben Zweckverbände oder Arbeitsgemeinschaften bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.
2
Das Nähere wird durch Gesetz [3] bestimmt.
Fußnote
[3])
Vgl. BS- Nr. 2020- 5.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
KSVG
Kommunalselbstverwaltungsgesetz
Saarland
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