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§ 10 HWG

(zu § 14 des Wasserhaushaltsgesetzes) Schutz der Bewilligung

Wird das Recht des Inhabers einer Bewilligung beeinträchtigt, so finden auf seine Ansprüche die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

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HWG

Hessisches Wassergesetz

HE Hessen
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