10

§ 10 HDG

Geldbuße

1

Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge verhängt werden.

2

Hat die Beamtin oder der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu 500 Euro betragen.

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HDG

Hessisches Disziplinargesetz

HE Hessen
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