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§ 10 JustG Bln

Gerichtstage

Die für Justiz und die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch Verwaltungsvorschriften bestimmen, dass außerhalb des Sitzes eines Gerichts regelmäßig Gerichtstage abgehalten werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JustG Bln

Justizgesetz Berlin

BE Berlin
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