1

§ 1 KomBekVO

 Geltungsbereich

1

Diese Verordnung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind.

2

Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind:

1.

die Verkündung von Rechtsverordnungen,

2.

die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und

3.

sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KomBekVO

Kommunalbekanntmachungsverordnung

SN Sachsen
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