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§ 1 NRWDVBauGB

Höhere Verwaltungsbehörde (Fn 8)

Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Bezirksregierung.

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NRWDVBauGB

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches

NW Nordrhein-Westfalen
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